Gewaltdelikt 18
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17.1.2000 Dr. J. R , Darmstadt |
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Nachdem der Täter seiner Partnerin, die bei einem Nervenarzt als Arzthelferin arbeitete, beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung schon mehrfach gedroht hatte, stürmte er am Tag der Tat in die Praxis und schlug der Frau mit einem scharfen Samuraischwert die rechte Hand ab. Ihr Arbeitgeber, der Darmstädter Nervenarzt R.kam aus den Behandlungsräumen, erkannte die Situation und stellte sich dann mutig schützend vor seine Helferin und erhielt dabei tiefe und lange Schnittverletzungen. Das im Nachherein Unverständliche: Wegen der vorherigen Morddrohung und dem Waffenarsenal des Angreifers war er bei der Polizei angezeigt worden, ohne daß die Waffen (darunter auch die Tatwaffe) von der Behörde konfisziert wurden. | |||