Stress für Ärzte unter Anklage

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Jeder kann betroffen sein
Ärzte unter Anklage

In der Regel steht der Arzt nach einer Anklage zunächst unter Schock. Wichtig ist in dieser Situation eine aktive Auseinandersetzung mit dem Vorgefallenen.

Das Damoklesschwert eines berufsbedingten Prozesses (Kunstfehler, Regreß) hängt über jedem Arzt, jeder Ärztin. Ein Behandlungsfehlervorwurf tritt bei den einzelnen Tätigkeiten und Facharztgruppen sehr unterschiedlich auf, besonders betroffen sind Chirurgen und Gynäkologen. Angesichts einer nicht überschaubaren Zahl von Abrechnungsregeln sind Ärzte überfordert und schnell unter Verdacht des Abrechnungsbetruges. Bei manchen Ärzten führen privater Druck, persönliche Besitzwünsche oder psychische Erkrankungen zu einem Verhalten, das zivil- oder strafrechtliche Folgen haben kann. Für die betroffenen Kollegen/innen und ihre Angehörigen ist ein berufsbedingter Prozeß ein sehr einschneidendes Ereignis, das gravierende Auswirkungen hat.

Den Schock überstehen

Mehr als 80 Prozent aller beruflich angeklagten Ärzte erleben die Klage als Trauma mit deutlich unangenehmen körperlichen (Kopfschmerz, Magenulcus, Schlafstörungen) und emotionalen (heftige Emotionen, Arbeitsunlust, Schuldgefühle, Depression) Auswirkungen. Klagen, die den Arzt treffen, gehen an den Kern des Selbstwertgefühls. Sie lähmen – unabhängig vom Prozeßausgang – das berufliche Handeln und vermindern die Lebensqualität für lange Zeit. Durch psychologische Erste Hilfe können angeklagte Ärzte Spätfolgen vermeiden und lernen, sich angemessen auf die Prozeß-Situation einzustellen.

Wird ein Arzt über eine drohende Klage informiert, so löst dies in der Regel typische Reaktionen aus. Nicht selten kommt es initial zu einem kurzen Schock: Kollegen berichten, sie hätten sich gefühlt wie gelähmt, konnten nicht glauben, was ihnen passiert war oder was man ihnen vorwarf. Sie hätten sich kraftlos gefühlt, die Gedanken hätten sich überschlagen, die Gefühle pendelten zwischen Lähmung, Aggression (,,Da schlage ich zurück.”) und tiefer Niedergeschlagenheit. Nur mit äußerster Mühe hätten einige an dem Tag weiterarbeiten können. Manche Beklagten rufen empört Kollegen an, öfter jedoch zieht man sich zurück.

Nach dem Schock kommt die Kraft zur Berufsbewältigung nach und nach zurück; Essen, Schlafen, Kontaktpflege normalisieren sich. Die Klage an sich und die eventuell dahinterstehende Fehlleistung sind noch nicht bewältigt. Häufig sind Kollegen ratlos, was sie nun machen können, und überlassen alles dem Anwalt.

Was kann man jetzt tun? Zunächst sollten betroffene Kollegen sich ein umfassendes Bild des Vorgefallenen verschaffen: Halten Sie die Ereignisse auf der Sachebene fest. Was ist vorgefallen, wer war beteiligt, in welcher Reihenfolge sind die einzelnen Schritte erfolgt, wo war das Ereignis, war es einmalig oder wiederkehrend, gab es zu irgendeinem Zeitpunkt einen Gefahrenhinweis? Wie haben Sie gegebenenfalls darauf reagiert? Wie sind die medizinischen Handlungen dokumentiert (genau, in aller Eile, pauschal)? Gab es andere Personen, die als Zeugen ganz oder teilweise etwas gesehen/gehört haben?

Beschreiben Sie Ihre persönliche Situation an diesem Tag zur fraglichen Zeit. Hat irgend etwas Sie abgelenkt, Ihnen inneren Druck gemacht? Standen Sie privat, gesundheitlich, finanziell in einer gespannten Lage? Andere wichtige Aspekte können sein: Wie war die Stimmung der Beteiligten, haben die Geschädigten zugehört, wie war die Arzt-Patient-Beziehung, was haben Sie dem Patienten erklärt?

Alle diese Aspekte schreiben Sie möglichst detailliert auf. Als nächstes erzählen Sie den ganzen Vorgang einem befreundeten und fachkundigen Kollegen. Dabei kommen zusätzliche Erinnerungen, der Zuhörende kann auf Lücken hinweisen und zeigen, was in der Darstellung nicht schlüssig ist. Der Erzählende merkt, wie das Geschilderte auf einen Fachkollegen wirkt. Mit dieser Methode schaffen Betroffene Ordnung in ihrem Denken, die inkohärenten Erinnerungen werden genauer und zusammenhängender. Das erhöht das Gefühl der subjektiven Kontrolle und reduziert Ohnmachtsgefühle. Gleichzeitig hilft es auch in der juristischen Aufarbeitung, wenn der Anwalt ein vollständiges und genaues Bild bekommt.

Persönliche Auseinandersetzung

Durch die genaue Erinnerung und Darstellung wird bewußt, was passiert ist und welchen Teil an Verantwortung man trägt. Ist das Ausmaß der Folgen erheblich und bestand vielleicht sogar eine nähere Beziehung zu dem geschädigten Patienten, sind Niedergeschlagenheit, Selbstzweifel, ja Infragestellen der grundsätzlichen Eignung zum Arztberuf zu erwarten. In dieser Situation braucht man Menschen, denen man vertraut, die einen anhören. Es ist nicht so wichtig, was diese Menschen sagen, wichtiger ist es, die Gefühle zu zeigen. Begleiter sollten keinesfalls alles herunterspielen und von Mißgeschick, Schicksal sprechen. Schuldgefühle, aber auch reale Schuld müssen gehört werden. Auch wenn es erhebliche Kraft kostet, ist es oft gut, mit den Geschädigten direkten Kontakt zu suchen und Anteilnahme zu äußern. Dem entgegen stehen oft Vorschriften der Versicherungen, die aus juristischen Gründen eine direkte Entschuldigung durch den Arzt, selbst wenn diese gerechtfertigt wäre, verhindern – ein Umstand, der sicherlich nicht selten die psychische Bewältigung der Krise erschwert.

Immer häufiger werden Vorwürfe und Klagen über Kollegen in Presse, Fernsehen und Internet dargestellt, nicht selten mit voller Namensnennung. Weit vor Eröffnung eines Prozesses kommt es hier zu Schuldfestschreibungen und sehr tendenziösen Darstellungen. Diese kommen erschwerend zur persönlichen Betroffenheit hinzu, bringen zu einem frühen Zeitpunkt auch die Angehörigen in eine schwierige Lage und schaffen Fakten, die auch ein späterer Freispruch nicht rückgängig machen kann.

Was können Betroffene tun? Es ist wichtig, hier besonders sachlich zu bleiben und in den Medien die eigene Sichtweise darzustellen. Die angeklagten Ärzte sind meist weder emotional ruhig genug noch speziell geschult im Umgang mit den Medien. Hier sollten Betroffene auf jemanden zurückgreifen können, der über Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit verfügt. Am besten können sie ihre Familie und sich schützen durch die professionelle Hilfe eines geschulten Pressesprechers (Medienberaters), der von sich aus die Presse oder das Fernsehen kontaktiert.

Durch den enormen Streß eines öffentlichen Prozesses ist oft eine psychische Kompensation nicht möglich. Die Betroffenen tragen ein erhöhtes Risiko für ungünstige Spätfolgen. Deswegen sollte – zumindest für einige entlastende Gespräche – ein therapeutischer Berater aufgesucht werden. Ärzte, die als Gutachter in Kunstfehlerprozessen tätig sind, sollten betroffenen Ärzten mehr Mut machen, Hilfe zu beanspruchen.

Berufsbedingte Gerichtsverfahren dauern meist lange, ans Sicht der betroffenen Patienten und auch aus der beteiligter Ärzte sicher zu lange. Das Geschehene kann nicht wirklich verarbeitet werden, man hängt in der Luft, weiß nicht, auf was man sich genau einstellen muß. Immer wieder neue Korrespondenz mit Gericht, Anwälten oder Versicherung lösen Emotionen aus, die Normalität kann nicht einsetzen. Das erzeugt Streß und Belastung. Auch der Umgang mit den Kollegen bleibt oft schwierig, solange die endgültige Klarheit aussteht. Dabei erhöht sich die Gefahr der beruflichen Isolation, auch weil es manchmal erhebliche Gleichgültigkeit, unter Umständen sogar Überheblichkeit seitens der Kollegen gibt, die nie unter Anklage standen. Während sich Patienten überregional zusammenschließen und als sogenannte Notgemeinschaften sogar im Internet auftreten, ist dem Verfasser eine ähnliche Organisation auf seiten der Ärzte nicht bekannt.

Kontakt zu Kollegen

Was Betroffene tun können: Stellen Sie sich a priori auf ein längeres Verfahren ein. Nutzen Sie die Zeit, um sich auf jede mögliche juristische Entscheidung vorzubereiten. Setzen Sie sich mit der Frage auseinander, wie Sie weiterleben, weiterarbeiten werden, wenn es für Sie ungünstig ausgeht. Nehmen Sie aktiv Anteil an Ihrem Verfahren; das reduziert Ihre Ohnmacht, und Sie können etwas tun, statt nur zu warten. Kontaktieren Sie Kollegen, die das Trauma einer Berufsklage überstanden haben. Dabei können ärztliche Kreisvereine, Landesärztekammern, Berufsverbände, unter Umständen auch Anwälte, die andere Ärzte vertreten haben, einen Kontaktwunsch an andere Betroffene weiterleiten. Einschlägig erfahrene Kollegen können auch oft verständnisvoll zuhören und Hilfestellung geben.

Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1999; 96: A-3091-3092 (Heft 481)

Literatur

1. Charles S: Coping with adversity – malpractice suits. Lecture at International Conference on Physician Health, Victoria, BC, Canada, April 29- May 2 1998

2. Ehlers A: Immer neu Strafverfahren gegen Ärzte- Gefängnis für Honorarbetrug. Extracta psych.1999; 13: 14

3. Hilfiker D: Facing our mistakes. N Engl J Med 1984; 310:118-122

4. KS: Plausibilitätskontrolle- der kleine Bruder des Strafverfahrens. MMW-Fortschr.-Med. 1999; 141: 64-65

5. Mäulen B: Strenges Vorgehen gegen sexuelle Ubergriffe. Dt. Ärztebl 1997; 94: A 2806-2807.

6. Mäulen B: Ärzte und Ärztinnen – Besondere Lebensumstände. In Gölz (HRSG) Moderne Suchtmedizin. Thieme Verlag 1998

7. Marx H: Behandlungsfehler- worauf Ärzte achten müssen. Dt Ärztebl 1999; 96: A1825-+1826

8. Mehl B: Patienten werden selbstbewußter. Schwäbische Zeitung Do. 13. 5. 1999

9. Neumann N: Behandlungsfehlervorwurf Fachgebiet und Risiko. Ärztebl. Bad. Würt. 1999; 5: 178-179

10. Shapiro R, Simpson D et al.: A survey of sued and nonsued Physicians. Arch Intern Med 1989; 149:2190-6.

11. Wu A, Folkman S et al.: Do house officers learn from their mistakes? JAMA 1991; 265:2089-2094:

Bernhard Mäulen