professioneller Sexueller Mißbrauch – Präventionsmöglichkeiten
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Prävention und Therapie sexueller Übergriffe durch Ärzte |
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Zunächst: sexuelle und romantische Beziehungen zwischen Arzt und Patient/in sind nie ganz zu verhindern, so wenig wie Fälle von Alkoholsucht bei Ärzten. Die einzige Wahl die bleibt ist, ob wir Ärzte den betroffenen Kollegen verbindliche Grenzen, Konsequenzen und Hilfsangebote geben oder nicht. Außerdem muß sich die Ärzteschaft gegenüber der Öffentlichkeit erklären, ob und ggfs. welche Maßstäbe für ihre Kammermitglieder gelten. Diese ethischen Maßstäbe professionellen Verhaltens sollten schriftlich festgelegt sein, sowie das Vorgehen der Konfrontation und Hilfe bei Grenzverletzungen. Bis heute gilt die Feststellung Becker-Fischers:“Um kompetentere Therapeuten/innen zu haben, müßte in der Ausbildung viel offener mit erotischen Gegenübertragungsgefühlen und sexuellen „Fallstricken“ umgegangen werden.“ Wichtig ist, dass das Thema professioneller Grenzen und Grenzverletzungen in die Ausbildung vorkommt, weniger im theoretischen Studium als später in der Facharztausbildung. Hier gibt es auch vereinzelt schon Lehrbücher, die das Thema kompetent darstellen (Reimer). Junge Ärzte brauchen die Diskussion und den Erfahrungsaustausch mit älteren Kollegen, die vermitteln können, dass sexuelle Gefühle gegenüber Patient/in normal sind und wie man damit umgehen kann. Dies ist selten anzutreffen. Noch besser wäre die Adaptation des boundary training ( Training für sensiblen Umgang mit Grenzen), wie Werner Tschan es vorschlägt. Daneben sollten Hinweise auf Grauzonen und Selbsteinstufung Fragebogen zur Gefährdung weiter verbreitet werden (Large). TABELLE IV Prävention und Therapie sexueller Übergriffe durch Ärzte 1. mehr Hinweise auf richtigen Umgang mit Patient/innen, insbes. bei Körperkontakt 2. Schutzmaßnahmen z.B. dritte Person bei körperlicher Untersuchung 3. keine oder minimale Selbstoffenbarung 4. keine unbezahlte Behandlung 5. Wartezeit nach Behandlungsende 6. keine Abend- oder Nachttermine ohne Personal 7. Supervision 8. bei Problemen und Verwicklungen sofortige Weiterleitung von Patient/in, 9. Formulierung verbindlicher ethischer Richtlinien der Berufsverbände und LÄK 10. kontinuierliche Fortbildung speziell auch bei Berufsanfängern 11. Training professionellen Verhaltens in schwierigen Situationen 12. Einrichtung einer Beschwerde/Anlaufstelle für betroffenen Patient/in
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