"... and how would I handle my practice, where
women might come in whom I found exciting? What was I going to do? The
priestly dedication to medicine was fine in the abstract. But when it
came to actual limbs, and beautiful bodies on the examining table, and
breasts and necks and girls who didn`t wear underwear ---"
Michael Crichton (Travels,
Ballantine Books, NY)
I
Einleitung
Verletzungen der Grenzen zwischen Arzt und Patientin hat es vermutlich
immer schon gegeben. Erinnert sei nur an den Leibarzt des dänischen
Königs Dr. Friedrich Struensee, der nach einer Affäre mit der Königin
mit 1770 hingerichtet wurde (Barz); oder an den berühmten Dr. Mesmer,
der eine erfolgreiche Privatpraxis mit exzellenten Verbindungen zum
kaiserlichen Hofe in Wien wegen einer unterstellten Affäre mit einer
blinden Pianistin aufgeben und 1778 nach Paris emigrieren musste(Doherty).
Nun sind in den letzten Jahren wenige Bereiche ärztlichen Verhaltens
so kontrovers diskutiert worden, wenige haben einen solchen Normenwandel
erlebt, wie der romantischer und sexueller Beziehung zwischen Arzt/Ärztin
und Patient/in. Wo früher ein breiter Mantel des Schweigens - manche
bezeichneten dies auch als Verschwörung des Schweigens - über dem Thema
sexuelle Beziehung und sexueller Mißbrauch lag, hat sich u.a. durch
mutige Berichte Betroffener sowie durch wissenschaftliche Forschung
(Fischer&Fischer) die ärztliche Sensibilität gegenüber dem Thema
erheblich gesteigert. Dazu beigetragen haben auch Verschärfungen des
Strafrechts (§174c, 1988) und eine Zuspitzung der öffentlichen Meinung.
Immer öfter wird fallbezogen nicht nur das Verhalten der einzelnen Täter
sondern auch die Tätigkeit oder Untätigkeit der unmittelbaren Vorgesetzten,
der Ärzteverbände, der Ärztekammern, Kven etc. kritisch beobachtet und
öffentlich kommentiert. Betrachtet
man die sehr geringen Zahlen Verurteilter so erscheint einem die Darstellung
in den Medien zuweilen arg überzogen. Vergleicht man andererseits
die Offenheit des innerärztlichen Dialogs, die Schulung junger
Ärzte und Ärztinnen in Fragen der Grenzziehung gegenüber Patienten,
die offiziellen Stellungnahmen der Ärztegremien zu diesem Thema zwischen
uns und etwas amerikanischen Kollegen, so liegen wir in Deutschland
klar zurück. Nachfolgend sollen daher Häufigkeit, Formen und Auswirkungen
sexueller oder romantischer
Beziehungen zwischen Arzt und Patientin näher dargestellt werden.
II
Bandbreite sexueller Beziehungen und Grenzverletzungen
a) Mitarbeiter untereinander -
Wo Menschen zusammen leben und arbeiten wird sich Attraktion, Verliebtheit
und auch Sexualität untereinander einstellen. Innerhalb gewisser Grenzen
trägt dies in der Praxis wie der Klinik zu unser Lebensfreude bei, bereichert
Beziehungen und belastet niemanden.
Das bestätigen zahlreiche glückliche Ehen zwischen Ärzten
untereinander, oder zwischen Arzt
und Ärztin oder zwischen Mediziner/in und
Arzthelferin/ Pflegekraft/ Krankengymnastin etc. Zugleich weiß jeder, dass sich Verliebtheiten
am Arbeitsplatz auch negativ auswirken können, etwa wenn nach einer
Trennung einer von beiden die Abteilung, Praxis oder das Krankenhaus
verlassen muß, weil es sonst unerträglich wird. Hier bereits ist zu
beobachten, dass die hierarchisch niedrigere Person weit überdurchschnittlich
häufig den „Preis bezahlt“ und geht!
So beschreibt der Chirurg Prof. Nissen eine solche Beziehung bei einem
seiner Assistenzärzte mit den Worten „ private Schwierigkeiten, die
mit der Tragödie einer Krankenschwester endeten“ (Nissen, Rudolf) Spätestens
dann wird es problematisch, wenn die Personen einer Liebesbeziehung
in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen, weil sich daraus
Abhängigkeit, Machtgefälle etc ergibt. Insbesondere von Ärztinnen
habe ich oft gehört, dass sie in einer Beziehung zum Chef- oder Oberarzt
waren und später geschnitten, ausgegrenzt, abserviert wurden, so dass
geplante Weiterbildungszeiten, Facharztwege etc. nachhaltig erschwert
waren. Schwierig ist eine solch asymmetrische Beziehung auch für die
Männer, etwa wenn ein Oberarzt beim Dienstplan seine befreundete Assistenzärztin
regelmäßig bevorzugt und dann als beeinflussbar gilt. Zweifelsfrei liegt
dann ein Mißbrauch vor, wenn die Machtposition ausgenutzt wird
um sich sexuelle Vorteile zu verschaffen z.B. wenn ein Doktorvater die
Medizinstudentin „begrapscht“ und sie durch den
Hinweis auf die Dissertationsbeurteilung nötigt.
b)
Romantische und sexuelle Beziehungen zwischen Arzt/ Ärztin einerseits
sowie Patient/in andererseits unterliegen sehr viel strengeren Maßstäben.
Hier ist das Machtgefälle noch größer, der Arzt weiß viel über die Patientin,
geht in der Anamnese, der Untersuchung der Therapie über die meisten
zwischenmenschlichen Grenzen. Schon Anfang des 19. Jahrhunderts erlebte
die erste deutsche Gynäkologin in Berlin „ Mehr als einmal flüchteten
Frauen zu mir, denen es der vorher konsultierte männliche Frauenarzt
die Objektivität nicht zu wahren gewusst hatte!“ (Heusler)Von daher
muß der Schutz hier besonders hoch sein. Dies kommt u.a. auch im Eid
des Hippokrates zum Ausdruck „enthalten werde
ich mich geschlechtlicher Handlungen sowohl gegenüber dem weiblichen
wie dem männlichen, den Freien gegenüber wie den Sklaven“ (Kapferer)
.
Die Bandbreite von Beziehungen und Grenzverletzungen zwischen Arzt und
Patient/in ist enorm, sie reicht von Unangemessener Berührung, zu langer
Berührung, Berührung oder Manipulation an Körperstellen, die bei regelrechten
diagnostischen Vorgehen nicht berührt würden, Austausch von Zärtlichkeiten,
Liebesbeziehung während oder nach der Behandlung bis hin zum
Extrem sexueller Handlungen an wehrlosen, bewusstlosen oder absichtlich
betäubten Patienten oder Jugendlichen und Kindern. Die letzteren Formen
sind für jedermann eindeutig als Mißbrauch erkennbar, die ersteren zum
Teil nur schwer. Vieles bleibt sehr subjektiv, spielt sich im Einzelfall
nur im Erleben einer Patientin ab und ist so doch gravierend. Im Unterschied
zur landläufigen Annahme das primäre Ziel bei sexueller Grenzverletzung
sei Sex ist der Hinweis wichtig, dass mindestens so wichtig das Motiv
der Macht über einen anderen Menschen sein dürfte. In der Tat ereignet
sich sexueller Mißbrauch dort wo ein Machtgefälle oder eine besondere
Stellung da sind z.B. bei Polizei, Schule, Ärzten, Anwälten,
Krankenpflegekräften, Professoren, Priestern und Bischöfen etc.
(Rutter, Tschan).
Eine Grauzone bilden romantische oder sexuelle Beziehungen zu Angehörigen
eines Patienten/in etwa Geschwister, Kinder etc. Während dies in der
BRD i.d.R. als legitim angesehen werden, sind sie in den USA für Ärzte
weitgehend verboten. Ein weitbekanntes Beispiel für eine solche Beziehung
ist im Film „Herr der Gezeiten“ zu sehen, wo sich eine Ärztin an den
Bruder ihrer psychotischen Patientin wendet, um Informationen zu bekommen.
Daraus entwickelt sich eine intensive Liebesbeziehung und zugleich auch
eine zweite therapeutische Beziehung, weil sich nach und nach herausstellt,
dass auch der Bruder sexuell traumatisiert ist.
TABELLE I Bandbreite sexueller Grenzverletzungen
·
Unangemessene Berührung
·
zu lange Berührung
·
versteckte oder offene Sexualisierung des Kontaktes
·
Benutzung einer sexuell anzüglichen Sprache, ggfs Erzählen
von Sex Witzen
und auch abwertende Äußerungen über
d. Attraktivität d. Pat.
·
Berührung an Körperzonen außerhalb des Regelgangs körperlicher
Untersuchung
·
Austausch von Zärtlichkeiten
·
Liebesbeziehung während oder nach der Behandlung
·
Sexuelle Kontakte mit dem Vorwand einer therapeutischen
Handlung
·
im Extrem Sexualität mit wehrlosen, bewusstlosen oder
absichtlich betäubten Pat.
·
Sexualität mit Kindern
oder Jugendlichen
·
Deutliche Grauzone
z.B. Angehörige von Patient/in
III Wie viele sexuelle
Grenzverletzungen gibt es?
Die genaue zahlenmäßige Größe des Problems weiß niemand. Wie auch
bei anderen sensiblen Themen scheinen Zahlen häufig eher die Interessenslage
der Autoren/ Auftraggeber als die realen Verhältnisse wieder zu spiegeln.
Von daher sind alle Zahlen nur mit großer Vorsicht aufzunehmen. Sicher
ist schwere Fälle von Mißbrauch ereignen sich vergleichsweise selten,
viel häufiger gibt es Kontakte
unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.
Gemäß anonymer Fragebogen Erhebungen in den USA gaben von 1900 befragten Allgemeinmedizinern,
Gynäkologen, Internisten und Chirurgen 9% sexuellen Kontakt zu mindestens
1 Patient/in während ihrer Laufbahn an (Gartrell). Eine US-Expertin
schätzt, dass etwa 6-9% aller Helfer irgendwann einmal sexuelle Kontakte
zu Patient/in während ihrer Laufbahn hatten (J. Schneider in Irons).
Fischer & Fischer errechneten die Zahl
sexueller Übergriffe in der Kassen Psychotherapie pro Jahr in
der BRD auf minimal 300 (Becker Fischer). Payk nennt für Psychiater
Zahlen um 10% (Payk).
Bezüglich der Geschlechterverteilung sind keineswegs nur Männer/Ärzte
die Täter sondern in ca. 15-20% Frauen/Ärztinnen. Es gab auch bei Ärztinnen gravierende Komplikationen wie den Suizid
eines jungen Patienten der US Ärztin Dr. M.B.B, nach sexuellen Übergriffen
(Irons) oder die tragische Grenzverletzung einer deutschen Chefärztin,
die zum Rückfall eines drogenabhängigen Patienten und zur Gewalteskalation
führte. Die Zahl der Falschanzeigen wird
auf unter 5% geschätzt. Eine gründliche Suche des Autors in Urteilsdatenbank (juris.de) Pressearchiven,
Internet, bei Ärztekammern etc. brachte pro Jahr nur wenige
Fälle von Verurteilungen von Ärzten wegen sexueller Delikte
zu Tage. Auch in der Arbeit von Irmgard Vogt in Psychologie Heute
beschreibt die Autorin eine geringe Anzahl nach §184c angeklagter professioneller
Helfer (Vogt 2002). Ebenfalls nur eine geringe Fallzahl erbrachte die
–freilich sehr subjektive- Untersuchung des Münchener Psychoanalytikers
Schmidbauer. Er ermittelte retrograd alle Fälle von sexuellen Kontakten
zwischen Helfern und Schützlingen in seiner 25 jährigen Praxis als Therapeut,
Lehranalytiker und Supervisor und kam auf nur 30 Fälle (Schmidbauer,
1997) .
Einige der Fälle, die auch
durch die Medien gingen, sind nachfolgend in Tabelle II zusammen gefasst. Auffällig
ist dabei:
·
die Täter kommen aus allen Facharztgruppen; entgegen landläufiger
Meinungen sind Psychotherapeuten
nicht überdurchschnittlich vertreten,
·
die Täter haben ein breites Altersspektrum, sowie die
Opfer
·
die Einführung
des § 174 c zum Schutz von Psychotherapiepatientinnen hat anscheinend
noch nicht zu einer starken
Zunahme von Verurteilungen geführt
TABELLE II ausgewählte Fälle sexueller
Übergriffe
Datum
Beteiligte
geogr.
Raum
Urteil*
|
2002 –3
|
35j Facharzt in KH, sex. Nötigung, 1Fall, Stuttgart
|
3J 10M
|
|
2001 –5
|
57j Notarzt, Vergewaltigung. +sex. Mißbrauch,
Lübeck
|
4J 6 M
|
|
2000 –6
|
38j Gefängnis Psychologin, Sex mit
Häftling, Sachsen
|
Kündig.
|
|
2000- 1
|
Gynäkologe wegen sex. Schändung + Mordversuch,
CH
|
App.weg
|
|
1999 –1
|
61j Orthopäde,
Sex Belästigung in 2 F. Stuttgart, 30 TDM
|
10 Mon
|
|
1998 –9
|
48j Internist in KH, sex. Belästigung,
München
|
Kündigung
|
|
1998 –7
|
55j pädiatr. Chefarzt pädophile Handlungen, Hannover
|
App.weg
|
|
1997-12
|
46j Allgemeinmediziner, Mißbrauch an 9 Jungen,
Stuttgart
|
9 J
|
|
1997 –5
|
33j Gynäkologe in KH, sex. Nötigung 1Fall
, Lübeck
|
8 Mon
|
|
1997
|
61j Internist, sex Mißbrauch 16jähriger in
Narkose, Lindau
|
2 J Bewä
|
|
1996 –8
|
Chirurg, vers. Vergewaltigung der Arzthelferin,
Hamm
|
Kas-weg
|
|
1996 –6
|
52j Psychologie Prof., sex. Nötigung, 2 Fälle,
Konstanz
|
1J 6Mon
|
|
1995 –9
|
59j Zahnarzt Mißbrauch Minderjähriger- div.
Fälle, Bonn
|
Prax. Zu
|
|
1995 –4
|
66j Psychiater, Amtsarzt; Gerichtsgutachter, Zürich
|
U-haft
|
|
1994-12
|
36j Zahnarzt Sex. Belästig, Wiederholungstäter,
Aachen
|
Praxis- zu
|
|
1994 –5
|
Anästh, Chefarzt, sex Mißbrauch. an 15j, Hamburg
|
Kündigung
|
|
1993- 8
|
53j Chefärztin, sex. Beziehung zu Pat.
in Klinik, Osnabrück
|
Kündigung
|
* Datenerhebung
aus Archiven, Presse und Internet, z.T. handelt es sich um noch
nicht rechtskräftige Urteile
IV AUSWIRKUNGEN auf die Patientinnen + Patienten
Die Auswirkungen sexueller Grenzverletzungen durch Ärzte sind für die Patienten/innen
in der Regel gravierend! Zwar bleiben die weitaus meisten
sexuellen Kontakte nicht ausschließlich auf`s körperliche beschränkt,
sondern es sind Gefühle, Verliebtheit, altruistische Motive auch auf
Seiten der Täter/innen vorhanden. Eine gleichberechtigte oder ausgewogene
Beziehung liegt jedoch nicht vor. Der Arzt die Ärztin ist von vornherein
in der Position der Überlegenheit, weiß viel mehr über d. Patient/in
als umgekehrt. Dies mag sich im Laufe der Beziehung ändern, es kommt
dann zur Rollenkonfusion, der ehedem große Helfer entpuppt sich oft
als tief bedürftig. So wird d. Patient/in in der Hoffnung nun endlich
getragen und auch im Privaten beschützt zu werden oft enttäuscht, ja
fühlt sich am Ende betrogen. In einer gewissen Weise ähneln sich hier
die sexuelle Ausbeutung durch einen Arzt und der Inzest zwischen Vater
und Tochter (Irons).
Für d. Patient/in bedeutet dies oft eine Wiederholung früherer Missbrauchserfahrungen.
Es kommt zu einem Vertrauensverlust und
zu verringertem Selbstwertgefühl, ggfs. auch zu Selbstanklagen. An klinischer Symptomatik
drückt sich dies u.U. aus in Depressionen, suizidalen Handlungen, sexuellen
Störungen, Partnerproblemen. Nachfolgende Therapien sind erschwert,
es gibt eine hohe Ambivalenz, ja manchmal Blockade, ehe Patient/in eine
neue Therapie riskiert (Schmidbauer).
Kommt es zu einem juristischen Verfahren (durch d. Patient/in aber oft
auch durch Angehörige) erfolgt oft eine sekundäre Viktimisierung durch
juristische Schritte. So gibt es zahlreiche Fälle unfreiwilliger Eskalation
auf Seiten der Opfer durch Anwälte, Presse etc.. Unter dem öffentlichen
Druck werden die Ereignisse evtl. retrograd dramatisiert; das persönliche
Beziehungs- und Intimleben wird bloßgestellt.
Sind romantisch-erotische Beziehungen zu Patient/in immer schädlich?
Öfter hört man in der Diskussion um sexuelle Grenzverletzung das Argument, solche Beziehungen könnten
doch auch sehr hilfreich sein. Einige derer, die wegen Grenzverletzungen
angeklagt wurden, behaupten die positive, ja helfende Auswirkung einer
sexuellen Beziehung zu einer Patientin ( Pinter, 1995). Meist ist dies eine bloße Schutzbehauptung,
die eher der persönlichen Exkulpation dient. Irvin Yalom, Professor
der Psychiatrie in Stanford, beschreibt in seinem fesselnden Roman Die
rote Couch einen solchen Fall, bei dem der ältere, erfahrene Arzt
der Ethikkommission beweisen will, dass Sex die einzig mögliche Therapieform
bei der 40 Jahre jüngeren Patientin gewesen sei(Yalom). Sicher wird
nicht jede Beziehung zwischen Arzt und Patient/in zu einem Desaster,
nicht jede lebenslange Traumatisierung bedeuten. In jüngerer Zeit hat
Schmidbauer darauf hingewiesen, dass er auch positive Beziehungsverläufe
beobachtet hat (1997) . Trotzdem weisen die vorhandenen Studien – so
unvollkommen sie datentechnisch sein mögen- deutlich auf ein Gefährdungsrisiko
für Patient/in durch eine sexuelle Grenzverletzung durch d. Arzt/Ärztin
hin (Large 1997).
V
Auswirkungen auf beschuldigte Ärzte
Kommt es zum Vorwurf des Missbrauchs einer Patientin / eines Patienten
so sind die Folgen unabhängig von strafrechtlichem Ausgang für alle
Beteiligten gewaltig. Allein der Vorwurf kann ausreichen, um das Leben
eines Arztes nachhaltig zu verändern!
Selbst bei Nicht
Bekannt werden einer Grenzverletzung bleibt die Unsicherheit einer „Zeitbombe“.
Ein betroffener Kollege beschrieb die Wucht der Ereignisse einmal als
beruflichen und privaten Alptraum
(Super GAU). Angesichts der Schwere der möglichen Straftat(en)
und des öffentlichen Druckes müssen Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden
sicher energisch vorgehen. Viele beschuldigte Ärzte sind sich im Unklaren
darüber, was das konkret bedeuten kann.
Mögliche Folgen für Beschuldigte sind:
- In Frage Stellen der beruflichen Leistung
und der Person beschuldigter Ärzte/innen
- Rufschädigung auch bei Freispruch (C.G. Medical Tribune)
- erhebliche juristische Komplikationen
- arbeitsrechtliche Konsequenzen wie sofortige
Freistellung, Kündigung
- Nachforschungen an bisherigen Arbeitsplätzen
und Aufdeckung aller irgendwie gearteter Vorwürfe
- u.U. Beschlagnahme der Krankenakten und Fragebogenaktion
an Patientinnen
- Beschlagnahme von Computern, Videos, e-mails,
- Untersuchungshaft bis zum Prozeß auch wenn
keine Fluchtgefahr gegeben ist
- Ruhen der Approbation
- Mißtrauen und mögliche Ausgrenzung aus der
kollegialen Gruppe zu einem frühen Zeitpunkt
- Blosstellung in den Medien, die fast immer
einseitig die Position des „Opfers“ vertreten (Abdruck von Praxisschild,
Namen und Foto)
- Weitgehender Verlust des persönlichen Datenschutzes
- deutliche Rückwirkungen auf private Beziehungen
Ehe, Kinder, Verwandte Freunde
Zusammengefasst muß sich also ein beschuldigter Arzt,
egal ob niedergelassen oder angestellt, auf eine längere Phase maximalen
Stresses einstellen, der die Arbeit mit Patienten erheblich erschwert,
ja teilweise unmöglich macht. Es gibt gravierende Rückwirkungen auf
die Familie, die meist völlig ohne Unterstützung da steht. An anderer
Stelle hat die MMW bereits Tips zur Hilfe für Ärzte
unter Anklage gegeben (Mäulen 2000).
VI
Auswirkungen auf Vorgesetzte
Kommt es in irgendeinem Bereich der Medizin zu einer
sexuellen Grenzverletzung und wird diese publik so hat dies auch Auswirkungen
auf die Vorgesetzten, KV- bzw. Kammer Verantwortlichen. Sehr schnell
wird dann in der Öffentlichkeit gefragt, ob diese ihrer Aufsichtspflicht
genügt haben und oft werden erhebliche Mängel unterstellt. So warf der
SPEGEL aufsichtsführenden Behörden Wegschauen und Weghören vor im Fall
des Chefarztes Dr. A. aus Holzminden, der zahlreiche Jungen mißbraucht
hatte, (NN,1998). Auf diese Weise kommen Vorgesetzte
direkt nach Bekannt werden von Vorwürfen in immense Rechtfertigungszwänge,
sie müssen etwas tun zur Schadensbegrenzung. Stellt sich heraus, dass
früheren Beschwerden oder Anzeigen von Patienten nicht adäquat nachgegangen
wurde, unterstellen Anwälte sehr schnell die Mitverantwortung durch
Organisationsverschulden. Die häufige Folge: schnelles Abrücken von den beschuldigten
Ärzten/innen, schon um Schaden von der eigenen Institution und Person
abzuwenden. Z.B. wurde der Leitung einer Klinik bei Stuttgart, in der
sich kürzlich ein Fall von sexueller Nötigung durch einen Assistenzarzt
ereignete, trotz ihres schnellen und eindeutigen Reagierens in Zeitungen
vorgeworfen, den Vorfall nicht sofort bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
zu haben.
Das für die Vorgesetzten so schwierige Entscheidungsdilemma- sie sollen
früh und eindeutig handeln zu einem Zeitpunkt, wo weder die genaue Art
des Vorwurfes, noch die Ermittlungsergebnisse vorliegen. Kaum noch zählt
die Unschuldsvermutung, dass ein beschuldigter Arzt bis zur Verurteilung
als unschuldig gilt. Es gibt kaum Zeit, in Ruhe abzuwägen So gibt es einen bald vier Jahre andauernden
Rechtsstreit um einen Internisten eines Münchener Krankenhauses. Dieser
bekam unmittelbar nach der
Beschwerde einer Patientin eine Verdachtskündigung. Über die arbeitsrechtliche
Bewertung wird nun sei Jahr und Tag gestritten- eine immense Belastung
für die Nerven aller Beteiligten, finanziell geht es um viel ( ggfs,
Nachzahlung des Gehalts über Jahre), für den Internisten geht es um
seine gesamte berufliche Zukunft,
und die Presse lässt hier auch nicht locker.
Wie eskaliert die Auswirkungen auf Vorgesetzte sein können, sieht
man dieser Tage an der Berichterstattung über die katholischen Bischöfe
in den USA .
VI
Verstehen wie Ärzte sich in Grenzverletzungen verstricken
Liest man in der Presse über einen Kollegen, dem eine
sexuelle Grenzverletzung vorgeworfen oder nachgewiesen wird, so fragt man sich als Arzt, wie konnte
der andere nur so handeln. Zu dumm, zu selbstsüchtig, zu rücksichtslos
klingt vieles, was da vorgebracht wird und leider auch oft den Tatsachen
entspricht, etwa dass ein Arzt sexuelle Übergriffe an Patienten/innen
filmt und die entsprechenden Videos in der Praxis aufbewahrt. Man muß
einige Geschichten von ärztlichen Tätern persönlich hören, um die Abläufe
auch nur einigermaßen verstehen zu können, und selbst dann bleibt oft
ein uneinfühlbarer Rest. Für die meisten Ärzte und Ärztinnen
nachvollziehbar ist, dass man eine Patientin sexuell attraktiv findet,
auch dass mann oder frau sich hier verliebt. Verstehbar bleibt auch noch, dass ein
Kollege oder eine Kollegin vom ärztlichen Alltag ausgebrannt, zu Hause
in einer erkalteten Ehe lebend, empfänglich für Zuneigung und Bewunderung
einer Patientin sein kann. Doch wie diese Mischung aus Müdigkeit, innerer
Bedürftigkeit, Hunger nach narzisstischer Bestätigung, Verlust an Kontrolle
eventuell verstärkt durch eine Sucht in eine Grenzverletzung führen
kann, wissen die meisten Ärzte nicht. Aus Gesprächen mit Betroffenen
erfuhr ich, dass sie selber erst spät und dann mit Schrecken erkennen,
wie aus kleinen, an und für sich harmlosen Grenzverletzungen immer auffälligere
und missbräuchlichere Handlungen entstanden. Oft spielt auch ein erhebliches
Maß an Verdrängung und Selbsttäuschung über seine wahren Motive bei
den angeklagten Kollegen eine Rolle. Michael Chrichton, der als
Arzt und Schriftsteller berühmt wurde, berichtet sehr offen über seine
Schwierigkeiten mit der professionellen Grenze gegenüber einer attraktiven
jungen Patientin während seiner Ausbildung an der medizinischen Fakultät
der Harvard Universität (Crichton) Eine gute Brücke zum Verstehen der
Helfer, die zu Tätern werden, bietet
auch Peter Rutter mit seinem Buch Verbotene Nähe (Neuauflage
2002).
Tabelle III nennt Faktoren, die zum Entstehen einer sexuellen Grenzverletzung
durch Ärzte oder Ärztinnen beitragen können.
TABELLE III Begleitfaktoren sexueller Übergriffe durch Ärzte
·
Bedürftigkeit des Arztes
·
Naivität, insbesondere am Berufsbeginn
·
mangelndes Grenzbewusstsein in Bezug auf die Arztrolle
·
Krise im Privatleben des Arztes (Paarkonflikt, Trennung)
·
Eine Alkoholabhängigkeit oder eine andere stoffgebundene
Sucht
·
eine nicht stoffgebundene Sucht (Spielsucht, Sexsucht
etc)
·
Selbstüberschätzung der eigenen Kontrolle
·
Irrige Überzeugung der Patientin / dem Patienten zu helfen
·
wenig Selbsterfahrung und Fühlung mit eigenen Anteilen
·
narzisstische Persönlichkeitsstörung
·
bekannte oder unerkannte sexuelle Deviation
VII strenge Verhältnisse
in den USA
In den USA haben sowohl die American Medical Association
(AMA) wie auch die American Psychiatric Association (APA) bereits in
den 70ern sexuelle Kontakte zwischen Arzt und Patient/in als unethischen
sexuellen Mißbrauch gekennzeichnet. Diese Grenzziehung für angemessenes
professionelles Verhalten wurde dann
in den 90ern noch mal verschärft und umfaßt seither auch Kontakte
zu früheren Patienten/innen eines Arztes. Harte Sanktionen sind mit
der Verletzung des Abstinenzgebotes verknüpft und werden mittlerweile
häufig verhängt. Aktuell ist der zweithäufigste Grund für den
Verlust der Approbation (medical license) eine sexuelle Grenzverletzung! Alle Ärzte müssen
überdies Berichte eines Patienten über einen sexuellen Übergriff durch
einen anderen Arzt innerhalb von 30 Tagen den zuständigen Stellen melden
(Anzeigepflicht für Kollegen)! Durch all diese Maßnahmen sind
in den letzten Jahren Hunderte von US Ärzten und Ärztinnen vor ein Berufsgericht
zitiert worden. Vor der Entscheidung über einen Widerruf der Approbation
wird meist eine fachärztliche Begutachtung angeordnet. Diese Begutachtung
erfolgt i.d.R. 3-5 Tage stationär und besteht aus Gesprächen mit verschiedenen
Fachleuten (Psychiater, Psychologen, Suchtspezialist, Internist). Das
Ziel ist die Rekonstruktion
der Ereigniskette inkl. früherer möglicher Auffälligkeiten, die Erarbeitung einer kausalen Hypothese
für die Grenzverletzung, den Arzt zu angemessener Selbsterkenntnis zu
führen und ihn /sie zu ermutigen
eine Therapie zu beginnen. Die
Ergebnisse von 150 Begutachtungen durch IRONS erbrachten
bei :
25% keine
Auffälligkeit, die Kollegen konnten gleich zurück in Beruf
7% unklar ( keine klare Aussage möglich)
58% klare
Diagnose, Behandlungs- und Rehabilitationsvorschlag.
Die Diagnostische Bewertung ergab bei 37% sichere Substanzabhängigkeit
> 50% sexuelle Störungen mit süchtigen Anteilen .
Falls nach einer Therapie eine Weiterführung der Praxis genehmigt wird,
geschieht dies oft unter Auflagen wie Fortführung bestimmter Therapien,
nachgewiesener Besuch bestimmter Selbsthilfegruppen (Sex Anonymous),
obligate Anwesenheit einer Helferin im Untersuchungszimmer, bei allen
körperlichen Untersuchungen etc. (Mäulen&Irons)
Insgesamt demonstriert die AMA dadurch ein strenges
Vorgehen mit der Null-Toleranz
Haltung, die Amerikaner ja auch in anderen Bereichen zeigen (Mäulen
1997). US Kollegen geben im mündlichen Gespräch jedoch auch zu, dass
dieser strengere Schutz auch
Nachteile hat wie die Belastung des Arzt-Patient Verhältnisses,
eine defensive Medizin, strenge Zurückhaltung beim Äußern von Unterstützung
und Zuwendung, Wegfall von Nähe, unterlassene
Diagnostik, Kosten etc.
VIII
Prävention und Therapie
Zunächst: sexuelle und romantische Beziehungen zwischen
Arzt und Patient/in sind nie ganz zu verhindern, so wenig wie Fälle
von Alkoholsucht bei Ärzten. Die einzige Wahl die bleibt ist, ob wir
Ärzte den betroffenen Kollegen verbindliche
Grenzen, Konsequenzen und Hilfsangebote geben oder nicht. Außerdem
muß sich die Ärzteschaft gegenüber der Öffentlichkeit erklären, ob und
ggfs. welche Maßstäbe für ihre Kammermitglieder gelten. Diese ethischen
Maßstäbe professionellen Verhaltens sollten schriftlich festgelegt sein,
sowie das Vorgehen der Konfrontation und Hilfe bei Grenzverletzungen.
Der Grund: mittlerweile belegen genügend arztspezifische Daten,
dass sexueller Mißbrauch an Patient/innen häufig eine Serientat ist,
die ohne Intervention und Hilfe nicht von alleine stoppt aber mit geeigneten
Therapiemaßnahmen und Auflagen in vielen aber nicht allen Fällen für
die Zukunft verhindert werden kann. Daß dies möglich ist, konnte ich
während einer Famulatur in der Menninger Klinik, Topeka Kansas, miterleben.
Dort gibt es eine Spezialstation zur Begutachtung und Therapie von Ärzten
mit sexuellen Übergriffen.
Bis heute gilt die Feststellung Becker-Fischers:“Um
kompetentere Therapeuten/innen zu haben, müßte in der Ausbildung viel
offener mit erotischen Gegenübertragungsgefühlen und sexuellen „Fallstricken“
umgegangen werden.“ Wichtig
ist, dass das Thema professioneller Grenzen und Grenzverletzungen in
die Ausbildung vorkommt, weniger im theoretischen Studium als später
in der Facharztausbildung. Hier gibt es auch vereinzelt schon Lehrbücher,
die das Thema kompetent darstellen (Reimer). Junge Ärzte brauchen die
Diskussion und den Erfahrungsaustausch mit älteren Kollegen, die vermitteln
können, dass sexuelle Gefühle gegenüber Patient/in
normal sind und wie man
damit umgehen kann. Dies ist selten anzutreffen. Noch besser wäre die
Adaptation des boundary training ( Training für sensiblen Umgang mit
Grenzen), wie Werner Tschan es vorschlägt. Daneben sollten Hinweise
auf Grauzonen und Selbsteinstufung Fragebogen zur Gefährdung weiter
verbreitet werden (Large).
Ferner brauchen wir Hilfen für Kollegen/innen, die sich in eine romantische
Beziehung zu Patient/in verwickelt haben: Supervision, Therapie, ggfs.
Sucht- oder Sexualtherapie. Leider gibt es in der BRD keine spezifischen
stationären Adressen für betroffene Kollegen. Ambulant gibt es einige
Ärztespezialisten, die Ärzte und Täter behandeln. Auch die Sexualmedizin
in Deutschland könnte helfen, allerdings müsste dazu das Thema Grenzverletzung
und Hilfe für übergriffige Ärzte zuvor in der sexualmedizinischen Ausbildung
und den Lehrbüchern viel mehr berücksichtigt werden. Mein Rat an die Ärzte, die in eine unprofessionelle
Beziehung hineingeschlittert sind:
- Ziehen Sie sich als erstes aus der Arzt/Ärztin Rolle zurück, geben
sie den Patient/in zu
einem Kollegen;
- Machen Sie sich bewusst, dass sie mit einer ziemlichen Wahrscheinlichkeit
d. Patient/in
schaden oder geschadet
haben;
- holen Sie sich schnell professionelle Unterstützung (Supervision,
Balintarbeit, Therapie)
- falls ihr sexuelles Verhalten suchtähnlich ist, holen
Sie sich Hilfe in speziellen Selbst-
hilfegruppen, z.B. Sexoholics
anonymous; Sex und Liebessüchtige (SLAA)
- finden Sie heraus, warum sie von den vielen Beziehungsangeboten im
Leben ausgerechnet
das zu einem Patient/in gewählt haben
- fragen Sie sich, ob dies die erste derartige Beziehung ist, oder ob
Sie schon vorher einmal
eine wie auch immer geartete
Grenzverletzung gelebt
haben
- stoppen sie die Beziehung;
TABELLE
IV Prävention
und Therapie sexueller
Übergriffe durch Ärzte
1. mehr Hinweise auf richtigen
Umgang mit Patient/innen,
insbes. bei Körperkontakt
2. Schutzmaßnahmen z.B. dritte Person bei körperlicher Untersuchung
3. keine oder minimale Selbstoffenbarung
4. keine unbezahlte Behandlung
5. Wartezeit nach Behandlungsende
6. keine Abend- oder Nachttermine
ohne Personal
7. Supervision
8. bei Problemen und Verwicklungen
sofortige Weiterleitung
von Patient/in,
9. Formulierung verbindlicher
ethischer Richtlinien der Berufsverbände und LÄK
10.
kontinuierliche Fortbildung
speziell auch bei Berufsanfängern
11.
Training professionellen Verhaltens
in schwierigen Situationen
12.
Einrichtung einer Beschwerde/Anlaufstelle
für betroffenen Patient/in
Hilfen:
BÜCHER:
1. Tschan,
Werner(2001): Missbrauchtes Vertrauen- Grenzverletzungen in professionellen
Beziehungen. Karger Verlag
2. Rutter,
Peter (2002) Sex in der verbotenen Zone - wie Männer mit Macht das Vertrauen
von Frauen mißbrauchen. Arbor Verlag
3. Becker-Fischer,M.;
G. Fischer: (1996) Sexueller Mißbrauch in der Psychotherapie – was tun?
Asanger Verlag
4. Irons
R.; Schneider J.: (1999) The wounded healer - Addiction sensitive therapy
for the sexually exploitative Professional,
J. Aronson Publisher
INTERNET
5. www.psychotraumatologie.de
6. www.aerztegesundheit.de
7. www.agava.ch
8. www.menninger.edu/services/prof.html
Literatur und Filme zu diesem Artikel unter www.aerztegesundheit.de
Adresse des Autors:
Dr. med. Bernhard Mäulen
Leiter Institut für Ärztegesundheit
St. Nepomukstr. 1 / 2
78048 Villingen Schwenningen
info@aerztegesundheit.de
X Literatur
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M. Hautzinger; E. Wilke (1996) Psychotherapie- ein Lehrbuch für Ärzte
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24. Schmidbauer, Wolfgang (1997)
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25. Tschan, Werner(2001): Missbrauchtes
Vertrauen- Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen. Karger
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27. Yalom, Irvin (1998) Die rote
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Dr. med. Bernhard Mäulen
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